Kiel – Nun ist der Winter in weiten Teilen der Republik angekommen. Bei der Feuerwehr steigen die Einsatzzahlen aufgrund von Glatteisunfällen. Auch zur Eisrettung müssen die Kräfte immer wieder ausrücken, weil leichtsinnige Bürger nicht freigegebene Eisflächen betreten haben. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Schleswig-Holstein warnt die Bevölkerung: “Betreten Sie nur Flächen, die freigegeben wurden! Besonders Kinder lassen sich von den glitzernden Eisflächen zu unvorsichtigem Verhalten verleiten.” Auch Hunde sollten zum Beispiel von zugefrorenen Seen ferngehalten werden...
Lagerfeuer auf privatem Grund unterliegen keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Sie sind grundsätzlich auch nicht verboten. Verboten ist jedoch das Verbrennen von Abfällen im Zusammenhang mit Lagerfeuern und die Verwendung nicht geeigneter, umweltschädlicher Brennmaterialien. Für Lagerfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden, das nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde, das Verbrennen von Laub ist unzulässig.
Kiel – Nun ist der Winter in weiten Teilen der Republik angekommen. Bei der Feuerwehr steigen die Einsatzzahlen aufgrund von Glatteisunfällen. Auch zur Eisrettung müssen die Kräfte immer wieder ausrücken, weil leichtsinnige Bürger nicht freigegebene Eisflächen betreten haben. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Schleswig-Holstein warnt die Bevölkerung: “Betreten Sie nur Flächen, die freigegeben wurden! Besonders Kinder lassen sich von den glitzernden Eisflächen zu unvorsichtigem Verhalten verleiten.” Auch Hunde sollten zum Beispiel von zugefrorenen Seen ferngehalten werden...
Lagerfeuer auf privatem Grund unterliegen keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Sie sind grundsätzlich auch nicht verboten. Verboten ist jedoch das Verbrennen von Abfällen im Zusammenhang mit Lagerfeuern und die Verwendung nicht geeigneter, umweltschädlicher Brennmaterialien. Für Lagerfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden, das nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde, das Verbrennen von Laub ist unzulässig.